Wichtige Unterlagen für den Trauerfall und Ihre Vorsorge
Wir stehen Ihnen zur Seite
Wenn Sie sich um einen Todesfall kümmern müssen oder frühzeitig vorsorgen möchten, kommen viele bürokratische Aufgaben auf Sie zu. Wir möchten Ihnen diese Last so weit wie möglich abnehmen.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Dokumente und Vollmachten – zur Orientierung im Akutfall sowie für die selbstbestimmte Vorsorge. Unsere Checklisten helfen Ihnen, in schwierigen Situationen den Überblick zu behalten.
Wir als Bestatter in Güstrow und Laage stehen Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen oder Hilfe beim Ausfüllen haben.
Checkliste Todesfall:
Welche Dokumente müssen Sie beschaffen?
Dokumente sind ein wichtiger Bestandteil unserer bürokratisierten Gesellschaft – das gilt nicht zuletzt für den Tod. Ganz oben steht die Todesbescheinigung, die von einem Arzt ausgestellt wird. Wenn der Sterbefall in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung eintritt, kümmern sich diese Institutionen darum. Stirbt Ihr Angehöriger im eigenen Heim, müssen Sie einen Arzt verständigen. Bei allen weiteren Formalitäten und der gesamten Abwicklung sind wir gerne behilflich, zögern Sie also nicht, uns direkt zu verständigen.
Damit wir für Sie tätig werden können, benötigen wir unter anderem folgende Dokumente:
- Personalausweis der/ des Verstorbenen
- Geburtsurkunde der/ des Verstorbenen
- Heiratsurkunde (bei Eheleuten)
- ggf. Sterbeurkunde
- ggf. Scheidungsurteil
- Krankenkassen-Chipkarte
- Rentennummer(n) (falls vorhanden auch Witwen/-er Rentennummer)
- Policen für evtl. vorhandene Lebens- bzw. Sterbeversicherungen
- ggf. eigene Kleidung
- Bild für die Trauerfeier
Vorsorgevollmacht / Betreuungsvollmacht
Selbstbestimmt bleiben – für Sie und Ihre Liebsten
Niemand befasst sich gerne mit dem Gedanken, einmal nicht mehr selbst entscheiden zu können. Doch das Leben hält manchmal unerwartete Wendungen bereit. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme dürfen Angehörige im Ernstfall nicht automatisch für Sie handeln. Mit unserer Kurzvollmacht bestimmen Sie selbst eine Vertrauensperson, die in Ihrem Sinne entscheidet, wenn Sie es selbst nicht mehr können.
Das Besondere: Diese Vollmacht gilt ausdrücklich über den Tod hinaus. Das entlastet Ihre Familie im Trauerfall enorm, da direkt notwendige Formalitäten und die Bestattung geregelt werden können.
Mit diesem Dokument decken Sie flexibel wichtige Bereiche ab:
- Gesundheit & Pflege (z. B. ärztliche Maßnahmen, Pflegeheim)
- Behörden & Verträge (Ämter, Rentenstellen, Kündigungen)
- Wohnung & Post (Mietangelegenheiten, Schriftverkehr)
- Bestattung & Nachlass (Organisation nach dem Tod)
Hinweis zur Nutzung: Bitte füllen Sie das Dokument vollständig aus, unterschreiben Sie es eigenhändig gemeinsam mit Ihrer Vertrauensperson und bewahren Sie das Original gut auffindbar auf.
Patientenverfügung
Selbstbestimmt bis zuletzt – Ihre Wünsche im Krankheitsfall
Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall können dazu führen, dass man vorübergehend oder dauerhaft den eigenen Willen nicht mehr äußern kann. Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Vorfeld fest, wie Ärztinnen und Ärzte Sie in solchen Situationen medizinisch behandeln sollen und welche Maßnahmen Sie bewusst ablehnen. Das gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Wille respektiert wird, und entlastet Ihre Angehörigen in emotional schweren Momenten von belastenden Entscheidungen.
Mit unserer Vorlage können Sie Ihre medizinischen Wünsche und persönlichen Werte ganz individuell festhalten:
- Behandlungswünsche: Festlegungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen, künstlicher Beatmung und Wiederbelebung.
- Schmerz- und Palliativmedizin: Klare Vorgaben für eine bestmögliche Schmerzlinderung und Begleitung.
- Pflegeort: Wünsche, ob Sie zu Hause, in einem Hospiz oder auf einer Palliativstation versorgt werden möchten.
- Persönliche Begleitung: Raum für Ihre Vorstellungen zu Musik, Ritualen oder religiöser Begleitung.
Hinweis zur Nutzung: Gehen Sie die Vorlage in Ruhe durch, streichen Sie Nichtzutreffendes und ergänzen Sie persönliche Wünsche handschriftlich. Unterschreiben Sie das Dokument eigenhändig und bewahren Sie das Original gut auffindbar auf. Bei Unsicherheiten empfehlen wir ein Gespräch mit Ihrer Hausarztpraxis.
Abholvollmacht / Vollmacht zur Überführung
Formelle Freigabe für die Überführung in unsere Obhut
Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung ein, benötigt die jeweilige Institution eine formelle Berechtigung, um die verstorbene Person an uns übergeben zu dürfen. Mit dieser Abholvollmacht beauftragen und autorisieren Sie uns offiziell, die Überführung in die Obhut unseres Bestattungshauses respektvoll und zeitnah durchzuführen.
Das Dokument sorgt für einen reibungslosen und schnellen Ablauf vor Ort:
- Formelle Berechtigung: Weist die Einrichtung an, die verstorbene Person an unser Team oder unsere beauftragten Partner zu übergeben.
- Wichtige Angaben: Erfasst alle notwendigen Daten der verstorbenen Person sowie der auftraggebenden Person und klärt das Näheverhältnis.
- Sicherheit für alle Seiten: Dient den Institutionen als rechtlicher Nachweis für die ordnungsgemäße Freigabe.
Hinweis zur Nutzung: Bitte füllen Sie die Vollmacht vollständig aus, unterschreiben Sie sie eigenhändig und leiten Sie das Dokument an die jeweilige Einrichtung weiter oder lassen Sie es uns direkt zukommen. So können wir unverzüglich für Sie tätig werden.
Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten
Finanzielle Unterstützung im Trauerfall
Eine würdevolle Bestattung sollte niemals an den finanziellen Möglichkeiten scheitern. Wenn der Nachlass der verstorbenen Person nicht ausreicht und die Bestattungspflichtigen die Kosten nachweislich nicht selbst tragen können, besteht gesetzlicher Anspruch auf Unterstützung. Über das Sozialamt des Landkreises Rostock kann in diesem Fall eine Übernahme der Bestattungskosten beantragt werden. Wir stehen Ihnen auch bei diesem schweren Schritt verlässlich zur Seite.
Dieses Dokument hilft Ihnen, die staatliche Hilfe für eine einfache, würdevolle Bestattung zu beantragen:
- Voraussetzungen: Es darf kein ausreichender Nachlass vorhanden sein und es dürfen keine vorrangig Verpflichteten (z. B. Erben oder vertraglich Verpflichtete) für die Kosten aufkommen können.
- Benötigte Nachweise: Das Amt benötigt Einkommens- und Vermögensnachweise sowie lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate – sowohl von Ihnen als auch von der verstorbenen Person.
- Direkte Abrechnung: Im Falle einer Bewilligung kann das Amt die Kosten auf Wunsch direkt an uns als Bestattungshaus sowie an den Friedhof oder das Krematorium auszahlen.
Wichtiger Hinweis zur Nutzung: Bitte füllen Sie das Formular des Sozialamtes sehr sorgfältig und vollständig mit „ja“ oder „nein“ aus (bloße Streichungen werden nicht akzeptiert). Sollten Ihnen Angaben zur verstorbenen Person fehlen, kennzeichnen Sie diese Stellen bitte einfach mit einem Fragezeichen („?“). Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zu den benötigten Nachweisen haben.
Antrag auf Renten-Vorschuss (Sterbevierteljahr)
Finanzielle Überbrückung – der Sterbequartalsvorschuss für Witwen und Witwer
Nach dem Verlust des Lebenspartners bricht emotional eine Welt zusammen, während gleichzeitig auch praktische und finanzielle Fragen den Alltag belasten können. Um den Übergang in den ersten drei Monaten zu erleichtern, haben hinterbliebene Ehe- oder Lebenspartner Anspruch auf eine Vorschusszahlung. Dieser sogenannte Sterbequartalsvorschuss soll Ihnen helfen, die erste Zeit finanziell abzufedern.
Das Dokument ermöglicht Ihnen die Beantragung dieser Überbrückungshilfe beim Renten Service der Deutschen Post:
- Die Höhe: Der Vorschuss entspricht dem Dreifachen der für den Sterbemonat gezahlten Monatsrente der verstorbenen Person.
- Die Frist: Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach dem Sterbefall beim Renten Service eingereicht werden.
- Die Voraussetzungen: Die Ehe muss zum Todeszeitpunkt mindestens ein Jahr bestanden haben und der überlebende Partner muss seinen Wohnsitz im Inland haben.
- Wichtiger Unterschied: Dieser Vorschuss ist noch kein Rentenantrag. Die reguläre Witwen- oder Witwerrente müssen Sie im Anschluss separat beim Rentenversicherungsträger beantragen.
Hinweis zur Nutzung: Bitte füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die Sterbeurkunde im Original bei. Der fertige Antrag kann direkt an den Renten Service gesendet oder zur Weiterleitung in einer Filiale der Deutschen Post abgegeben werden. Wenn wir diesen Schritt für Sie übernehmen sollen, sprechen Sie uns einfach an.
Datenschutzhinweise für Auftraggeber
Transparenz und Vertrauen – Ihre Daten in sicheren Händen
Ein Bestattungsauftrag erfordert nicht nur viel Einfühlungsvermögen, sondern auch den sorgsamen und vertraulichen Umgang mit Ihren persönlichen Daten. Um Behördengänge für Sie zu erledigen, Urkunden zu beantragen oder die Trauerfeier zu organisieren, müssen wir unvermeidbare Informationen verarbeiten und an Partner wie Standesämter, Friedhöfe oder Floristen weitergeben.
Uns ist der Schutz Ihrer Privatsphäre ein großes Anliegen. In diesen Hinweisen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erklären wir Ihnen transparent, wie wir Ihre Daten schützen und wofür wir sie benötigen.
Das Dokument gibt Ihnen einen klaren Überblick über:
- Zweck der Verarbeitung: Warum wir Daten für die Bestattung und Formalitäten benötigen.
- Datenempfänger: Wer relevante Informationen erhält (z. B. Standesamt, Krematorium, Redner).
- Ihre Rechte: Wie Sie Auskunft, Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten veranlassen können.
- Kontaktwege: Wie wir Sie für Absprachen kontaktieren dürfen (z. B. Telefon, E-Mail).
Hinweis zur Nutzung: Bitte nehmen Sie diese Hinweise im Rahmen unserer Zusammenarbeit aufmerksam zur Kenntnis. Sie können uns das Dokument gerne ausgefüllt und unterschrieben zukommen lassen, um Ihre gewünschten Kontaktwege festzulegen.
Nehmen Sie sich Zeit für den Abschied
Wir möchten, dass Sie sich Zeit nehmen für den
persönlichen Abschied vom Verstorbenen – mit allem, was dazugehört. Wichtig ist uns dabei, dass sowohl Ihre als auch die Wünsche des Verstorbenen das Maß der Dinge sind – und nicht das, was Andere erwarten oder sagen.
Deswegen sollten Sie sich Zeit nehmen und diese besondere Phase zwischen Tod und Beisetzung ganz bewusst erleben. Es ist ein wichtiger Abschnitt der Trauerarbeit, der vom physischen und mentalen Abschiednehmen gekennzeichnet ist. Sofern Sie sich nicht bereits im Vorfeld mit der Thematik befasst haben, können Sie sich in dieser Zeit darüber klar werden, was genau Sie für den persönlichen Abschied wünschen. Welche Aufgaben möchten Sie selbst erledigen? Welche Dinge möchten Sie lieber uns als erfahrenen Bestatter überlassen?
Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung aller Dokumente
Wenn Sie in der ersten Aufregung nicht alle Dokumente sofort finden, ist das kein Problem – wir helfen Ihnen gerne bei der Beschaffung der notwendigen Dokumente. Darüber hinaus ist es immer gut, wenn wir darüber Bescheid wissen, was der Verstorbene für seine Beisetzung und Trauerfeier gewünscht hat. Existiert ein Testament oder entsprechende Verfügungen (evtl. auch eine Bestattungsvorsorge), ist dies oft eine große Entlastung für die Angehörigen.
Doch auch, wenn Sie die Entscheidungen zur Beisetzung, Trauerfeier und Grabgestaltung selbst treffen müssen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Ganz wichtig: Ohne Ihr Einverständnis können wir selbstverständlich nichts entscheiden – Sie behalten also immer die Kontrolle, welche Aspekte der Beisetzung wir für Sie arrangieren und welche Sie gegebenenfalls selbst abwickeln möchten.
Ihre persönliche Trauerarbeit ist immer eine individuelle Angelegenheit
Aus unserer täglichen Berufserfahrung heraus wissen wir, wie unterschiedlich und individuell die Erwartungen und Anforderungen von Angehörigen an die Betreuung durch das Bestattungsunternehmen sind. Manche möchten so viel Entlastung wie möglich, andere wollen viele Dinge selbst regeln und gestalten. Wie auch immer Sie sich entscheiden: Wir stehen Ihnen immer mit Rat und Tat zur Seite und sind als Ansprechpartner für wirklich jeden Aspekt der Trauerarbeit für Sie da. Einige Formalitäten lassen sich bei aller Individualität nicht vermeiden – und gerade damit sind viele Angehörige in den ersten Stunden überfordert und wissen nicht, wo sie beginnen sollen. Mein Team und ich von Katrin Auge-Bestattungen ist als Ihr Bestatter in Güstrow, Laage und Umgebung 24 Stunden für Sie erreichbar und kümmert sich um Ihre Anliegen – ganz nach Ihren persönlichen Wünschen.




